Allgemeine Verkaufsbedingungen der FINCKE-Hygiene Fachgroßhandel OHG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten, der nicht über den Online-Shop abgewickelt wird, sowie der Service-Dienstleistungen der FINCKE-Hygiene Fachgroßhandel OHG
§ 1 Allgemeines
1. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für diejenigen Verkäufe bzw. Verträge und/oder Dienstleistungen, die nicht über den Online-Shop unseres Unternehmens abgeschlossen werden. Sie gelten zudem für alle Service-Dienstleistungen einschließlich der erforderlichen Montage- und Reparaturmaterialien. Sie gelten weiterhin nur gegenüber Unternehmern. Für Verträge, die über den Online-Shop abgeschlossen werden, gelten die „Allgemeine[n] Verkaufsbedingungen der FINCKE-Hygiene Fachgroßhandel OHG für den Online-Handel“.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf sie erneut hingewiesen werden muss.
4. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur an Unternehmer, die im Inland ihren Sitz oder eine Niederlassung haben.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
1. Indem der Kunde die Bestellung postalisch, per E-Mail, Fax oder Telefon oder auf sonstigem Wege, bei dem das Senden der Bestellung nicht im Rahmen der Nutzung des Online-Shops erfolgt, an uns sendet und uns diese zugeht, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der aufgeführten Produkte uns gegenüber ab. An dieses Angebot ist der Kunde 2 Werktage gebunden.
2. Wir bestätigen dem Kunden den Zugang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Ein Vertrag über die bestellten Waren oder Dienstleistungen kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb der Annahmefrist eine Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung von uns erhält oder diesem innerhalb der Frist die bestellten Produkte zugehen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Unverschuldete Ereignisse, durch welche die Lieferung unmöglich oder unzumutbar ist, geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Lieferung / Lieferfähigkeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
2. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und diesem eventuell erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten.
3. Wir haften nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.
Tritt ein solches Ereignis höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren und die jeweiligen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. In diesem Rahmen sind wir berechtigt, unsere Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen geraten wir nicht in Verzug.
4. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern besondere Vereinbarungen fehlen, steht uns die Wahl der Versendungsart frei.
5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse. Durch die Teillieferung bzw. Teilleistung wird der mit dem Kunden geschlossene Vertragsgegenstand nicht geändert. Die Teilleistung bzw. Teillieferung berechtigt uns zur Geltendmachung des entsprechenden anteiligen Zahlungsanspruchs; die Zahlung der gesamten Lieferung kann erst bei vollständiger Lieferung verlangt werden.
§ 4 Preise, Versandkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung (für Warenverkauf)
1. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. gültiger Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten und ausschließlich Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist oder gesonderte Rechnung erfolgt, ohne jeden Abzug.
2. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland (ausgenommen Anlieferung auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 150 € netto beträgt.
3. Bei unvorhergesehenen Erschwernissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind wir berechtigt, die Preise für die Waren entsprechend anzupassen.
4. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt, löst er fällige Schecks und Wechsel nicht ein oder wird uns eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, so tritt die sofortige Fälligkeit unserer Gesamtforderung einschließlich der Wechselforderungen ein; wir sind berechtigt ausreichende Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft) zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.
5. Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtsbeschluss festgestellt sind oder von uns unbestritten bleiben, es sei denn, die Gegenforderung und die aufgerechnete Hauptforderung stammen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn dieser nicht vorleistungspflichtig ist, seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Rechnungen der FINCKE-Hygiene OHG sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Ergänzende Regelungen für die Preise und Abrechnung von Serviceleistungen
1. Die Abrechnung erfolgt nach den geltenden Stundensätzen, zzgl. An- und Abreisezeiten, Wartezeiten sowie gegebenenfalls anfallender Spesen.
2. Für den Fall, dass eine Dienstleistung erst nach vier Monaten ab Vertragsschluss erbracht werden soll, dürfen die am Tag der Leistung geltenden Preise berechnet werden. Der Kunde hat bei einer Preiserhöhung in einem solchen Fall das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.
3. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, so können wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der Betriebssicherheit des Reparaturgegenstandes nach Rücksprache alle Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten.
4. Überlässt der Kunde den zu reparierenden Gegenstand bzw. die vertragsgegenständliche Ware später als vier Monate nach Vertragsschluss, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend den nach diesem Zeitpunkt eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen unserer Vorlieferanten, o.ä. zu erhöhen. Wir werden eine entsprechende Änderung des Preises mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich gegenüber dem Kunden bekanntgeben. Ihm steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.
5. Bei unvorhergesehenen Erschwernissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind wir berechtigt, die Preise für die Serviceleistungen entsprechend anzupassen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wird eine Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt der Waren vereinbart, gilt Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
b) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Abnehmer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte ist ihm jedoch nicht gestattet.
Der Kunde bleibt weiterhin zur Einziehung berechtigt, sofern er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und ihm gegenüber kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wird.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, sofern er sich im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Die Sicherheiten gelten insofern automatisch als freigegeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
3. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Ersatzteilen bis zur vollständigen Zahlung vor.
§ 7 Montage von Spender-Systemen und Dosiertechnik
1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten am Einsatzort erfüllt sind, einschließlich der Bereitstellung von Strom, Wasser und Sicherheitsvorkehrungen.
2. Sollte das Servicepersonal am Einsatzort eintreffen und die Arbeiten nicht durchführen können, weil andere Gewerke nicht abgeschlossen sind oder sonstige Voraussetzungen fehlen, werden die entstandenen Kosten für Anfahrt und Wartezeit dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Die Montage umfasst die Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Bedienpersonals.
4. Der Kunde stellt sicher, dass die notwendigen Anschlüsse und Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sind.
5. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Ein schriftlicher Servicebericht wird erstellt, der von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Bericht dokumentiert die ausgeführten Arbeiten und eventuelle Mängel.
6. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese im Servicebericht festzuhalten und vom Dienstleister innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
§ 8 Mängelansprüche des Kunden
1. Jegliche Zusicherung oder Angabe von Qualitätsmerkmalen durch Vertreter oder Angestellte unseres Hauses ist nur dann rechtsverbindlich, wenn diese in schriftlicher Form von uns bestätigt wird.
2. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab der Ablieferung oder Abnahme der Sache.
3. Ziffer 1 gilt nicht
• wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
• wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
• für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang.
• für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen;
4. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Nacherfüllung. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.
5. Sofern die Nachbesserung erfolgt ist, kann eine etwaige Herausgabe unsererseits von der Entrichtung des vollen Entgelts abhängig gemacht werden. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.
1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Kunde muss Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei verspäteter Anzeige erlöschen alle Ansprüche.
2. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den äußerlich erkennbaren Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesem gegenüber zu sichern.
§ 10 Haftung
1. Wir haften grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei den nachfolgend aufgezählten Verletzungen bzw. Schäden haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit:
• Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• Schäden, die aus der Verletzung einer Kardinalpflicht resultieren
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln.
Der Schadensersatzanspruch ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie basieren, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises oder bei Dienstleistungen auf 5 % der Auftragssumme beschränkt.
3. Die vorstehenden Absätze gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FINCKE-Hygiene Fachgroßhandel OHG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Geschäftsräume in Koblenz.
2. Gerichtsstand für alle sich aus Vertragsverhältnis unmittelbar ergebende Streitigkeiten ist Koblenz für den Fall, dass
a) der Kunde Kaufmann ist;
b) eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
c) der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Wir haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 12 Salvatorische Klausel
1. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
§ 13 Datenschutz
Die FINCKE-Hygiene Fachgroßhandel OHG ist verpflichtet, die Privatsphäre ihrer Kunden zu schützen und sämtliche personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden europarechtlichen Vorschriften sowie nationale Gesetze zum Datenschutz sowie weitere entsprechende gesetzlichen Bestimmungen.
Sie erhalten alle Informationen darüber, wie bei uns personenbezogene Daten verarbeitet werden, in unserer Datenschutzerklärung, die Sie unter dem folgenden Link abrufen können: https://fincke.de/datenschutz/